Bauforensische schadensanalytische Untersuchung
Systemische Eingrenzung von Wassereinträgen an Außenwänden und
Bodenplatten
Feuchteschäden an erdreichberührten Bauteilen zählen zu den komplexesten
Schadensbildern im Gebäudebestand. Wassereinträge können über Außen-
wandflächen, Fundamentbereiche, Betonbodenplatten, Durchdringungen,
Arbeitsfugen oder schadhaft ausgebildete Abdichtungsebenen erfolgen.
Zur fachgerechten Eingrenzung solcher Schadensursachen wenden wir eine
Vergleichsmessmethodik an erdreichberührten Bauteilen an. Diese Messmethodik
dient dazu, Feuchteverteilungen, Verdachtsbereiche und mögliche Wasser-
eintrittspfade systemisch zu erfassen und mit begleitenden Trocknungsverfahren
auszuwerten.
Hinweis:
Trocknungsmaßnahmen dienen zur Reduktion von Grundfeuchte um den
wiederkehrenden Wassereintrag von außen zerstörungsfrei optimierter in
bildgebenden Messverfahren ermitteln zu können.
Vergleichsmessmethodik zur Schadenseingrenzung
Die erdreichberührte Gebäudehüllenmessung wird hierbei nicht als Einzelmessung
verstanden, sondern als vergleichende Untersuchungsmethodik. Dabei werden
unterschiedliche Messpunkte, Bauteilbereiche und Feuchteverläufe miteinander
abgeglichen.
Untersucht werden insbesondere:
- erdreichberührte Außenwandflächen
- Betonbodenplatten und Bodenaufbauten
- Übergangsbereiche Wand/Boden
- Abdichtungsanschlüsse und Durchdringungen
- Abdichtungsfugen
- Feuchteverläufe vor, während und nach technischen Trocknungsmaßnahmen oder Unterbodenverflüssigungen
Ziel ist es, nicht nur vorhandene Feuchte festzustellen, sondern die räumliche
Ausbreitung und mögliche Eintrittsrichtung des Wassers nachvollziehbar einzu-
grenzen.
Kombination mit technischen Trocknungsverfahren
In vielen Schadensfällen reicht eine einmalige Messung nicht aus. Deshalb kann die
erdreichberührte Gebäudehüllenmessung mit geeigneten Trocknungsverfahren
kombiniert werden.
Durch begleitende Kontrollmessungen vor, während und nach der Trocknung lassen
sich Rückschlüsse darauf ziehen, ob Feuchtebereiche tatsächlich abtrocknen oder
ob weiterhin ein Wassereintrag stattfindet.
Diese Vorgehensweise ermöglicht eine wesentlich genauere Beurteilung, ob es sich
um:
- einen einmaligen Feuchteeintrag
- eine fortlaufende Durchfeuchtung
- einen kapillaren Feuchtetransport
- eine Undichtigkeit der erdberührten Abdichtung
- eine kombinierte Schadensursache
Bauforensische Bewertung der Messergebnisse
Die gewonnenen Messdaten werden sachverständig ausgewertet und in den
baulichen Gesamtzusammenhang eingeordnet. Dabei werden Konstruktion,
Abdichtungssystem, Nutzung, Schadensbild, Feuchteverteilung und
Trocknungsverhalten gemeinsam betrachtet.
So entsteht kein isolierter Einzelwert, sondern ein technisch nachvollziehbares
Gesamtfeuchtigkeitsbild.
Mit Messmethodiken im bildgebenden Verfahren finden die Haupttätigkeiten
betriebsintern statt durch EDV-Auswertungsarbeiten der jeweils erfaßten
Messdaten.
Unser Ziel
Ziel der Untersuchung ist die systemische Eingrenzung von Wassereinträgen an
erdreichberührten Bauteilen. Auf dieser Grundlage können weitere Maßnahmen wie
Bauwerksöffnung, Abdichtungsprüfung, Sanierungsplanung oder beweissichernde
Dokumentation fachlich fundiert vorbereitet werden.
Die erdreichberührte Gebäudehüllenmessung bietet damit eine wichtige Grundlage
für:
- Schadensanalyse
- Beweissicherung
- Sanierungsvorbereitung
- Versicherungsfälle
- Kauf- und Verkaufsprüfungen
- gerichtliche oder außergerichtliche Streitfälle
Fachgerechte Untersuchung statt Vermutung
Feuchteschäden im erdberührten Bereich lassen sich selten durch reine Sichtprüfung sicher
bewerten. Erst durch eine systematische Messmethodik, den Vergleich mehrerer Bauteil-
bereiche und die Kontrolle des Trocknungsverhaltens kann eine belastbare technische
Einschätzung erfolgen.
Wir unterstützen Sie mit sachverständiger Erfahrung, moderner Messtechnik und
einer strukturierten Auswertung zur fachgerechten Eingrenzung von Wassereinträgen an
erdreichberührten Gebäudeteilen.
Ergänzend nach der Gebäudesanierung finden kontrollierende Nachmessungen
unmittelbar nach der Sanierung sowie in den drei darauffolgenden Jahren mit
mindestens einer Messung pro Jahr pauschaliert statt.