Energieberatung & Energieausweis (GEG)

Energieberatung & Energieausweis (GEG)

GEG

Steigende Energiekosten und ein zunehmender Energieverbrauch stellen Eigentümer und Investoren vor wachsende wirtschaftliche Herausforderungen. Eine qualifizierte Energieberatung schafft Transparenz und unterstützt Sie dabei, energetische Schwach-stellen frühzeitig zu erkennen.

 

Im Rahmen unserer Energieberatung analysieren wir den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Ziel ist die Identifikation möglicher Energieverluste innerhalb der Gebäude-hülle sowie die Ableitung technisch und wirtschaftlich sinnvoller Optimierungsmaßnahmen.

 

Hierbei kommen moderne Messverfahren sowie computergestützte Auswertungs-methoden zum Einsatz. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erhalten Sie eine nachvollziehbare und verständliche Gesamteinschätzung.

Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und stellt

eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage dar.

z.B. kann dieses bei:

  • Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Immobilienfinanzierungen
  • energetischen Sanierungsmaßnahmen
  • Beantragung von Fördermitteln
  • notwendig werden.

Die Ausstellung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG).

Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und stellt

eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage dar.

z.B. kann dieses bei:

  • Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Immobilienfinanzierungen
  • energetischen Sanierungsmaßnahmen
  • Beantragung von Fördermitteln
  • notwendig werden.

Die Ausstellung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG).

Unsere Leistungen im Überblick

Ihr Vorteil

Einsatzgebiet

Unser Tätigkeitsbereich umfasst Rheinland-Pfalz sowie angrenzende Bundesländer, auf Wunsch auch Bundesweit und angrenzende EU-Länder.

Hinweis Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Vermieter sind verpflichtet, Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert
einen gültigen Energieausweis oder eine entsprechende Kopie vorzulegen. Spätestens bei Vertragsabschluss ist dem Mieter der Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben.

Eine Kopie ist ausreichend.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) Stand 01. November 2020, insbesondere die §§ 80 und 87.

Der Energieausweis dient der Einschätzung des zu erwartenden Energieverbrauchs sowie der voraussichtlichen Energiekosten. Bereits in der Immobilienanzeige sind die wesentlichen energiebezogenen Kennwerte anzugeben.

Von der Verpflichtung ausgenommen sind Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt werden, sowie kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Individuelle Beratung

Jede Immobilie weist unterschiedliche technische und energetische Eigenschaften auf.
Unsere Beratung berücksichtigt die objektspezifischen Gegebenheiten sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Für Rückfragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.