Gebäudehüllenmessung (Erdreich berührt)

Bauforensische schadensanalytische Untersuchung

Gebäudehüllenmessung

Systemische Eingrenzung von Wassereinträgen an Außenwänden und Bodenplatten

Feuchteschäden an erdreichberührten Bauteilen zählen zu den komplexesten Schadensbildern im Gebäudebestand. Wassereinträge können über Außen- wandflächen, Fundamentbereiche, Betonbodenplatten, Durchdringungen, Arbeitsfugen oder schadhaft ausgebildete Abdichtungsebenen erfolgen. Zur fachgerechten Eingrenzung solcher Schadensursachen wenden wir eine Vergleichsmessmethodik an erdreichberührten Bauteilen an. Diese Messmethodik dient dazu, Feuchteverteilungen, Verdachtsbereiche und mögliche Wasser- eintrittspfade systemisch zu erfassen und mit begleitenden Trocknungsverfahren auszuwerten.

Hinweis:

Trocknungsmaßnahmen dienen zur Reduktion von Grundfeuchte um den wiederkehrenden Wassereintrag von außen zerstörungsfrei optimierter in bildgebenden Messverfahren ermitteln zu können.

Vergleichsmessmethodik zur Schadenseingrenzung

Die erdreichberührte Gebäudehüllenmessung wird hierbei nicht als Einzelmessung verstanden, sondern als vergleichende Untersuchungsmethodik. Dabei werden unterschiedliche Messpunkte, Bauteilbereiche und Feuchteverläufe miteinander abgeglichen.

Untersucht werden insbesondere:
  • erdreichberührte Außenwandflächen
  • Betonbodenplatten und Bodenaufbauten
  • Übergangsbereiche Wand/Boden
  • Abdichtungsanschlüsse und Durchdringungen
  • Abdichtungsfugen
  • Feuchteverläufe vor, während und nach technischen Trocknungsmaßnahmen oder Unterbodenverflüssigungen
Ziel ist es, nicht nur vorhandene Feuchte festzustellen, sondern die räumliche Ausbreitung und mögliche Eintrittsrichtung des Wassers nachvollziehbar einzu- grenzen.

Kombination mit technischen Trocknungsverfahren

In vielen Schadensfällen reicht eine einmalige Messung nicht aus. Deshalb kann die erdreichberührte Gebäudehüllenmessung mit geeigneten Trocknungsverfahren kombiniert werden.
Durch begleitende Kontrollmessungen vor, während und nach der Trocknung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, ob Feuchtebereiche tatsächlich abtrocknen oder ob weiterhin ein Wassereintrag stattfindet.
Diese Vorgehensweise ermöglicht eine wesentlich genauere Beurteilung, ob es sich um:
  • einen einmaligen Feuchteeintrag
  • eine fortlaufende Durchfeuchtung
  • einen kapillaren Feuchtetransport
  • eine Undichtigkeit der erdberührten Abdichtung
  • eine kombinierte Schadensursache

Bauforensische Bewertung der Messergebnisse

Die gewonnenen Messdaten werden sachverständig ausgewertet und in den baulichen Gesamtzusammenhang eingeordnet. Dabei werden Konstruktion, Abdichtungssystem, Nutzung, Schadensbild, Feuchteverteilung und Trocknungsverhalten gemeinsam betrachtet.
So entsteht kein isolierter Einzelwert, sondern ein technisch nachvollziehbares Gesamtfeuchtigkeitsbild.
Mit Messmethodiken im bildgebenden Verfahren finden die Haupttätigkeiten betriebsintern statt durch EDV-Auswertungsarbeiten der jeweils erfaßten Messdaten.

Unser Ziel

Ziel der Untersuchung ist die systemische Eingrenzung von Wassereinträgen an erdreichberührten Bauteilen. Auf dieser Grundlage können weitere Maßnahmen wie Bauwerksöffnung, Abdichtungsprüfung, Sanierungsplanung oder beweissichernde Dokumentation fachlich fundiert vorbereitet werden.
Die erdreichberührte Gebäudehüllenmessung bietet damit eine wichtige Grundlage für:
  • Schadensanalyse
  • Beweissicherung
  • Sanierungsvorbereitung
  • Versicherungsfälle
  • Kauf- und Verkaufsprüfungen
  • gerichtliche oder außergerichtliche Streitfälle

Fachgerechte Untersuchung statt Vermutung

Feuchteschäden im erdberührten Bereich lassen sich selten durch reine Sichtprüfung sicher bewerten. Erst durch eine systematische Messmethodik, den Vergleich mehrerer Bauteil- bereiche und die Kontrolle des Trocknungsverhaltens kann eine belastbare technische Einschätzung erfolgen.
Wir unterstützen Sie mit sachverständiger Erfahrung, moderner Messtechnik und einer strukturierten Auswertung zur fachgerechten Eingrenzung von Wassereinträgen an erdreichberührten Gebäudeteilen.
Ergänzend nach der Gebäudesanierung finden kontrollierende Nachmessungen unmittelbar nach der Sanierung sowie in den drei darauffolgenden Jahren mit mindestens einer Messung pro Jahr pauschaliert statt.

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